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Parkgebührenerstattung
Bei einem Einkauf ab einem Wert von 15 EUR in ihrem Computerdienstleistungszentrum OFIS erstatten wir
ihnen bei Vorlage der aktuellen Park-Quittung
die Kosten für maximal 2,5 Stunden. Ein, dem Parkschein angehängter
Abrißabschnitt dient hierzu als Quittung. Der Abschnitt enthält alle für eine
Erstattung notwendigen Angaben, wie Datum und natürlich den gezahlten Betrag.
Mit
dieser Aktion unterstützt OFIS eine von Leimen Aktiv und dem
Arbeitskreis
Stadtmarketing initiiertes Parkkonzept, welches auf Kundenfreundlichkeit
abzielt und seit dem 1. März gilt.
Für Kurzzeitparker besonders
attraktiv ist das kostenfreie Parken bis zu einer halben Stunde.
Ermöglicht
wird das über die sogenannte „Brötchentaste“ am Parkautomat. Wem diese
Zeit
nicht reicht, bezahlt pro angefangener halben Stunde nur 25 Cent. Zu
beachten
ist jedoch, dass die Maximalparkdauer von 2,5 Stunden auf
Kurzzeitparkplätzen
eingehalten wird.