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Domain-Suche
BGH nimmt private WLAN-Betreiber in die Pflicht
Für alle Internetnutzer gibt es ab sofort wieder ein wichtiges Urteil: Privatpersonen,
die einen ungesicherten WLAN-Hotspot betreiben, haften zwar nicht für
Schadenersatz, wenn Andere oder Dritte unbefugt über diesen Web-Zugang illegal
Musik oder Filme herunterladen, jedoch kann das Recht auf Unterlassung in
Anspruch genommen werden. Die Privatperson muss die Abmahnkosten erstatten. Dieses
signalwirkende Urteil hat der BGH entschieden.
Im Klartext heißt das für denjenigen, der sein kleines Zu-Hause-Funknetzwerk
unverschlüsselt lässt, dass er sich in Gefahr begibt. Sollte nun jemand Fremdes
von außen auf sein ungesichertes WLAN zugreifen, um z.B. illegal Musik herunterzuladen,
so ist derjenige, der das Netz unverschlüsselt lässt, abmahnbar.
Eine Abmahnung, wir kennen das von diversen anderen „Baustellen“ wie z.B.
bei unerlaubter Nutzung geistigen Eigentums oder bei Allgemeinen
Geschäftsbedingungen im Internet, kann auf einmal sehr viel Geld kosten. In der
Regel bekommt der Abgemahnte Post von einer Anwaltskanzlei, die im Auftrag
eines Klägers arbeitet. Diese Post sagt aus, dass der Abgemahnte den
festgestellten Mangel innerhalb einer bestimmten Zeit zu beseitigen hat. Schon
alleine dieses Schriftstück des Anwalts kann teuer werden, da der abmahnende
Anwalt natürlich auch Aufwand dadurch hatte. Sollte der Mangel nicht beseitigt
werden, droht ein Gerichtsverfahren, was dann richtig teuer werden kann.
Sollten Sie, egal ob Sie Privatperson oder Betreiber einer Firma sind, sich
nicht im Klaren darüber sein, ob Ihr WLAN verschlüsselt ist oder nicht, rufen
Sie uns einfach an. Wir sehen uns gerne Ihre Zugangspunkte an und verschlüsseln
so stark wie möglich.
Finanzieren oder Leasen?
Haben Sie das Bedürfnis, sich einen neuen PC oder Laptop zusammenstellen zu lassen? Möchten Sie in Ihrer Firma die EDV austauschen? Dann machen Sie jetzt Ihren Traum wahr! Wir beraten Sie nicht nur, wenn es um Ihr neues System, Ihr neues Netzwerk oder das Zubehör geht - besonders auch in Sachen Finanzierung oder Leasing stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Unsere Partner, Santander Bank und ABC Finance bieten Ihnen günstige Konditionen, wenn es um die Bezahlung Ihres Traums oder Ihrer geschäftlichen Investitionen geht. Fragen Sie uns einfach!
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Zurzeit gibt es massenhaft Emails, die Benutzer dahingehend
verunsichern, weil sie auf eine angebliche Erneuerung oder Verlängerung des
Virenschutzes hindeuten. Klickt man den Link in der Mail, um diese angebliche
Verlängerung zu beauftragen, so landet man auf einer Website, die einem das
Geld förmlich aus der Tasche zieht oder die einen ausspionieren möchte, um
unverschämte Rechnungen zu senden. Diese Websites verkaufen einem dann
Leistungen, die man einerseits nicht benötigt und andererseits meist auch nicht
bekommt. Ahnungslose fallen leider noch immer zu oft auf diesen Schwindel
hinein und geben sogar ihre Kreditkartennummern an. Im schlimmsten Fall muss
man umgehend der Kreditkartenfirma Bescheid geben und die verwendete Karte
sperren lassen, bevor das Kreditkartenkonto mit einem Betrag meist um die 100
Euro durch den Betrüger belastet wird. Die Vorgehensweise ähnelt im Großen und
Ganzen immer wieder der Masche mit der Mail der angeblichen Bank, die
Zugangsdaten und Passworte überprüfen möchte. Mittlerweile sprechen die
Betrüger in der Mail einen meist sogar schon per Namen an. Vergessen Sie in
diesem Fall nicht, dass Ihre Daten über Auskunftsdienste sehr einfach in
Erfahrung zu bringen sind. In sofern ist es nicht verwunderlich, dass Sie mit
Ihrem Namen angesprochen werden. Der Betrüger versucht damit nur, Ihr Vertrauen
zu gewinnen.
Falls Sie solche Mails bekommen, sind Sie nicht nur
vorsichtig damit, sondern löschen Sie diese Mails sofort, auch aus dem
Papierkorb. Diese Art Mails werden sich in der nächsten Zeit erstmal häufen,
bis diese „Welle“ dann wieder vorbei ist und wir Computernutzer wieder etwas Neues,
Unseriöses serviert bekommen. Klicken Sie auf keinen Fall die in den
Betrugsmails enthaltenen Links oder tragen Sie gar irgendwo Ihre persönlichen
Daten ein. Sofern doch geschehen, müssen Sie umgehend handeln. Bevor Sie einen
Virenschutz vielleicht unnötig erneuern oder verlängern möchten, fragen Sie
OFIS, Ihren Computerpartner in der Turmgasse 34 in Leimen, der telefonisch
unter 06224-50736 zu erreichen ist.
Parkgebührenerstattung
Bei einem Einkauf ab einem Wert von 15 EUR in ihrem Computerdienstleistungszentrum OFIS erstatten wir
ihnen bei Vorlage der aktuellen Park-Quittung
die Kosten für maximal 2,5 Stunden. Ein, dem Parkschein angehängter
Abrißabschnitt dient hierzu als Quittung. Der Abschnitt enthält alle für eine
Erstattung notwendigen Angaben, wie Datum und natürlich den gezahlten Betrag.
Mit
dieser Aktion unterstützt OFIS eine von Leimen Aktiv und dem
Arbeitskreis
Stadtmarketing initiiertes Parkkonzept, welches auf Kundenfreundlichkeit
abzielt und seit dem 1. März gilt.
Für Kurzzeitparker besonders
attraktiv ist das kostenfreie Parken bis zu einer halben Stunde.
Ermöglicht
wird das über die sogenannte „Brötchentaste“ am Parkautomat. Wem diese
Zeit
nicht reicht, bezahlt pro angefangener halben Stunde nur 25 Cent. Zu
beachten
ist jedoch, dass die Maximalparkdauer von 2,5 Stunden auf
Kurzzeitparkplätzen
eingehalten wird.