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IT-Dienstleistungen in Leimen
Samstag, 4. September 2010      
 


BGH nimmt private WLAN-Betreiber in die Pflicht
Für alle Internetnutzer gibt es ab sofort wieder ein wichtiges Urteil: Privatpersonen, die einen ungesicherten WLAN-Hotspot betreiben, haften zwar nicht für Schadenersatz, wenn Andere oder Dritte unbefugt über diesen Web-Zugang illegal Musik oder Filme herunterladen, jedoch kann das Recht auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Die Privatperson muss die Abmahnkosten erstatten. Dieses signalwirkende Urteil hat der BGH entschieden.

Im Klartext heißt das für denjenigen, der sein kleines Zu-Hause-Funknetzwerk unverschlüsselt lässt, dass er sich in Gefahr begibt. Sollte nun jemand Fremdes von außen auf sein ungesichertes WLAN zugreifen, um z.B. illegal Musik herunterzuladen, so ist derjenige, der das Netz unverschlüsselt lässt, abmahnbar.

Eine Abmahnung, wir kennen das von diversen anderen „Baustellen“ wie z.B. bei unerlaubter Nutzung geistigen Eigentums oder bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Internet, kann auf einmal sehr viel Geld kosten. In der Regel bekommt der Abgemahnte Post von einer Anwaltskanzlei, die im Auftrag eines Klägers arbeitet. Diese Post sagt aus, dass der Abgemahnte den festgestellten Mangel innerhalb einer bestimmten Zeit zu beseitigen hat. Schon alleine dieses Schriftstück des Anwalts kann teuer werden, da der abmahnende Anwalt natürlich auch Aufwand dadurch hatte. Sollte der Mangel nicht beseitigt werden, droht ein Gerichtsverfahren, was dann richtig teuer werden kann.

Sollten Sie, egal ob Sie Privatperson oder Betreiber einer Firma sind, sich nicht im Klaren darüber sein, ob Ihr WLAN verschlüsselt ist oder nicht, rufen Sie uns einfach an. Wir sehen uns gerne Ihre Zugangspunkte an und verschlüsseln so stark wie möglich.




 
Finanzieren oder Leasen?
Haben Sie das Bedürfnis, sich einen neuen PC oder Laptop zusammenstellen zu lassen? Möchten Sie in Ihrer Firma die EDV austauschen? Dann machen Sie jetzt Ihren Traum wahr! Wir beraten Sie nicht nur, wenn es um Ihr neues System, Ihr neues Netzwerk oder das Zubehör geht - besonders auch in Sachen Finanzierung oder Leasing stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Unsere Partner, Santander Bank und ABC Finance bieten Ihnen günstige Konditionen, wenn es um die Bezahlung Ihres Traums oder Ihrer geschäftlichen Investitionen geht. Fragen Sie uns einfach!


 
Die Bitdefender-Familie 2010
Gehen Sie auf Nummer Sicher mit den besten Bitdefender-Versionen, die es je gab!

bitdefender.gif




Bei uns im Store ständig erhältlich:
- Bitdefender Antivirus 2010 Single + Family-Editionen, 365 Tage Laufzeit-Lizenzen für Windows-PCs
- Bitdefender Internet Security 2010 Single Edition, 365 Tage Laufzeit-Lizenz für 1 Windows-PC
- Bitdefender Internet Security 2010 Family Edition, 365 Tage Laufzeit-Lizenz für bis zu 3 Windows-PCs
- Bitdefender Internet Security 2010 Family Edition, 365 Tage Laufzeit-Lizenz für bis zu 5 Windows-PCs
- Bitdefender Security for Fileserver für Windows oder Linux-Server
- Bitdefender Client Security für kleine und mittelständische Netzwerke mit bis zu 25 Workstations oder mehr

Besonders auch der Schutz Ihres Firmen-Netzwerks ist uns sehr wichtig - fragen Sie unsere Lizenzmodelle wie z.B. Bitdefender Client Security + Bitdefender Serverschutz (Windows-Server Antivirus+Exchange-Postfachschutz) an. Der Firmen-Netzwerkschutz beginnt bereits ab 5 PCs und bietet eine vollständige Client-Plattform, die zentral gemanaged wird!

Fragen Sie bei uns telefonisch unter 06224-50736 die aktuellen Preise an.
Sie möchten Ihre alte Bitdefender-Version erneuern? Dann befolgen Sie bitte unsere Anleitung zur Erneuerung Ihrer Bitdefender-Installation.



 
Cyberkriminalität kennt keine Grenzen

Zurzeit gibt es massenhaft Emails, die Benutzer dahingehend verunsichern, weil sie auf eine angebliche Erneuerung oder Verlängerung des Virenschutzes hindeuten. Klickt man den Link in der Mail, um diese angebliche Verlängerung zu beauftragen, so landet man auf einer Website, die einem das Geld förmlich aus der Tasche zieht oder die einen ausspionieren möchte, um unverschämte Rechnungen zu senden. Diese Websites verkaufen einem dann Leistungen, die man einerseits nicht benötigt und andererseits meist auch nicht bekommt. Ahnungslose fallen leider noch immer zu oft auf diesen Schwindel hinein und geben sogar ihre Kreditkartennummern an. Im schlimmsten Fall muss man umgehend der Kreditkartenfirma Bescheid geben und die verwendete Karte sperren lassen, bevor das Kreditkartenkonto mit einem Betrag meist um die 100 Euro durch den Betrüger belastet wird. Die Vorgehensweise ähnelt im Großen und Ganzen immer wieder der Masche mit der Mail der angeblichen Bank, die Zugangsdaten und Passworte überprüfen möchte. Mittlerweile sprechen die Betrüger in der Mail einen meist sogar schon per Namen an. Vergessen Sie in diesem Fall nicht, dass Ihre Daten über Auskunftsdienste sehr einfach in Erfahrung zu bringen sind. In sofern ist es nicht verwunderlich, dass Sie mit Ihrem Namen angesprochen werden. Der Betrüger versucht damit nur, Ihr Vertrauen zu gewinnen.

 

Falls Sie solche Mails bekommen, sind Sie nicht nur vorsichtig damit, sondern löschen Sie diese Mails sofort, auch aus dem Papierkorb. Diese Art Mails werden sich in der nächsten Zeit erstmal häufen, bis diese „Welle“ dann wieder vorbei ist und wir Computernutzer wieder etwas Neues, Unseriöses serviert bekommen. Klicken Sie auf keinen Fall die in den Betrugsmails enthaltenen Links oder tragen Sie gar irgendwo Ihre persönlichen Daten ein. Sofern doch geschehen, müssen Sie umgehend handeln. Bevor Sie einen Virenschutz vielleicht unnötig erneuern oder verlängern möchten, fragen Sie OFIS, Ihren Computerpartner in der Turmgasse 34 in Leimen, der telefonisch unter 06224-50736 zu erreichen ist.



 

 
Parkgebührenerstattung
Parkkonzept











Bei einem Einkauf ab einem Wert von 15 EUR in ihrem Computerdienstleistungszentrum OFIS erstatten wir ihnen bei Vorlage der aktuellen Park-Quittung  die Kosten für maximal 2,5 Stunden. Ein, dem Parkschein angehängter Abrißabschnitt dient hierzu als Quittung. Der Abschnitt enthält alle für eine Erstattung notwendigen Angaben, wie Datum und natürlich den gezahlten Betrag.

Mit dieser Aktion unterstützt OFIS eine von Leimen Aktiv und dem Arbeitskreis Stadtmarketing initiiertes Parkkonzept, welches auf Kundenfreundlichkeit abzielt und seit dem 1. März gilt. Für Kurzzeitparker besonders attraktiv ist das kostenfreie Parken bis zu einer halben Stunde. Ermöglicht wird das über die sogenannte „Brötchentaste“ am Parkautomat. Wem diese Zeit nicht reicht, bezahlt pro angefangener halben Stunde nur 25 Cent. Zu beachten ist jedoch, dass die Maximalparkdauer von 2,5 Stunden auf Kurzzeitparkplätzen eingehalten wird.
 


 
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